JudikaturJustizRS0018780

RS0018780 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2019

Auf die Vollziehung eines Vorvertrages muß längstens in einem Jahr nach dem bedungenen Zeitpunkt gedrungen werden, widrigenfalls das Recht erloschen ist. (Vorvertrag zu einem Mietvertrag unter der aufschiebenden Bedingung, daß der Vermieter das Bestandobjekt räumt).

Entscheidungen
8