JudikaturJustizRS0018744

RS0018744 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2017

Hat der Verkäufer dem Verbesserungsbegehren des Käufers wegen solcher Mängel, deren Behebung keinen unverhältnismäßigen Kostenaufwand erfordert, nicht entsprochen, so kann der Käufer der Kaufpreisklage des Verkäufers die Einrede des nicht (gehörig) erfüllten Vertrages entgegensetzen.

Entscheidungen
7