JudikaturJustizRS0018719

RS0018719 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 1999

Wesentlich sind alle Mängel, wegen welcher das Werk den Zweck, den es nach ausdrücklicher Vereinbarung oder nach seiner Natur zu erfüllen hat, zu erfüllen nicht oder nur so unvollkommen imstande ist, daß es nach der Auffassung des Verkehrs unbrauchbar ist (Werkvertrag).

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19