Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß es insgesamt zu lauten hat: "Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei S 3,871.707,29 samt 8 % Zinsen aus S 2,000.000,-- seit 21.12.1986 und 13,25 % Zinsen aus S 653.465,25 vom 12.12.1…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei erteilte der klagenden Partei im Oktober 1986 den Auftrag zur Durchführung eines Direktmailings (Direkt-Marketing-Verkaufsaktion) für verschiedene von der beklagten Partei vertriebene Produkte, unter anderem einen Massagegürtel. Konzeption, Textierung, Layou…
Rechtliche Beurteilung Die gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhobene Revision der beklagten Partei ist berechtigt. Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, daß ein Werbevertrag jedenfalls dann, wenn, wie hier, ein bestimmter Arbeitserfolg geschuldet wird, als Werkvertrag anzusehen ist, entspricht der Rechtsprechung u…