Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidung des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, daß sie insgesamt zu lauten hat: "Die Forderung der Klägerin gegen den Beklagten besteht mit S 45.000 zu Recht und mit S 76.734,70 sA nicht zu Recht. Die Gegenforderungen des Beklagten gegen die…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin verkaufte dem Beklagten am 29.9.1983 einen Kawasaki Radlader, KSS 85 Z, fabriksneu, mit Sicherheitskabine, zum Preis von S 1,550.000 zuzüglich 18 % Umsatzsteuer in Höhe von S 279.000 = zusammen S 1,829.000. Die Umsatzsteuer sollte in zwei gleichen Raten von je S 139…
Rechtliche Beurteilung Zulässig ist die Revision deshalb, weil zur Frage, ob bei der Beurteilung der beiderseitigen Rückstellungs-(Rückabwicklungs )Ansprüche nach § 921 Satz 2 ABGB auch auf den Erlös Rücksicht zu nehmen ist, den eine Partei bei einem (späteren) Weiterverkauf der zurückgestellten Sache erzielt, eine Recht…