JudikaturJustizRS0018498

RS0018498 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2024

Gewährleistungsansprüche können nur wegen Mängel erhoben werden, die im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (Ablieferung der Sache) - zumindest latent - schon vorhanden waren.

Entscheidungen
20