JudikaturJustizRS0018490

RS0018490 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2011

Wird eine Eigenschaft bedungen, so handelt es sich um eine vertraglich begründete Leistungspflicht, somit um eine vom Vertragspartner angenommene Willenserklärung.

Entscheidungen
3