JudikaturJustizRS0018131

RS0018131 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2023

Nichtig ist ein Scheingeschäft nur dann, wenn die Parteien überhaupt nicht die Absicht hatten, ein Rechtsgeschäft abzuschließen (absolutes Scheingeschäft).

Entscheidungen
18