JudikaturJustizRS0017997

RS0017997 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juli 2021

Für den Vorwurf des Rechtsmissbrauches bei der Inanspruchnahme einer Bankgarantie wird allgemein gefordert, dass das Nichtbestehen eines Anspruchs des Begünstigten im Valutaverhältnis zur Zeit der Inanspruchnahme der Garantie als evident erwiesen wird oder der Begünstigte in Schädigungsabsicht, also betrügerisch handelt. Es entspricht der herrschenden Rechtsprechung, dass dem Begünstigten, der sich aus vertretbaren Gründen für berechtigt hält, kein arglistiges oder rechtsmissbräuchliches Verhalten vorgeworfen werden kann, wenn ihm nicht eindeutig nachgewiesen wird, dass er keinen Anspruch hat (gegen 1 Ob 607/89 = JBl 1990,177 = RdW 1990,11).

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