JudikaturJustizRS0017827

RS0017827 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2012

Die Frage, ob die Äußerung einer Partei überhaupt eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung darstellt, ist nach objektiven Maßstäben und nicht nach ihrem inneren Willen zu beurteilen.

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7