Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit EUR 1.132,34 (darin enthalten EUR 91,56 USt und EUR 583, - Barauslagen) bestimmten K…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist zu 194/1294 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 575, Grundbuch G*****, mit denen Wohnungseigentum an W 2 samt Gartenanteil, PKW Abstellplatz und Tiefgaragenplatz 2 untrennbar verbunden ist. Zu der Liegenschaft gehört das Grundstück Nr 133/19, welch…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist auch berechtigt. Die Beklagten machen zusammengefasst geltend, die zwischen der Klägerin und der Bauträgerin getroffene Vereinbarung sei richtigerweise dahin auszulegen, dass ihnen an der auf dem Grundstück der Klägerin errichteten PKW Abstellfläche ein obligatorisches Nutzungsrech…