Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der zweitbeklagten Partei die mit S 19.069,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 3.178,20 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Auf Grund der Schenkungsurkunde vom 27.6.1952 wurden die beiden Grundstücke 528 und 6666 vom Gutsbestand der Liegenschaft EZ 3591 KG Dornbirn abgeschrieben, hiefür die EZ 7173 eröffnet und auf dieser Liegenschaft das Eigentumsrecht zu je einem Viertel für die Klägerin, den Erstb…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zwar zulässig, weil zur Frage, ob und auf welche Weise das Vorkaufsrecht vertraglich eingeschränkt werden kann, soweit überblickbar, Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fehlt, sie ist jedoch nicht berechtigt. Der Schwerpunkt der Revisionsausführungen liegt in der…