Spruch I. Das durch den Tod des Rechtsanwaltes der klagenden Partei am 15. Dezember 1988 nach § 160 Abs 1 ZPO unterbrochene Verfahren wird auf Antrag der klagenden Partei aufgenommen. II. Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil, das im übrigen als unangefochten unberührt bleibt, wird im a…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr Bruder Karl B*** kamen in dem Vergleich vom 13.April 1982 vor dem Handelsgericht Wien überein, daß die Klägerin aus dem vom Vater übernommenen Transportunternehmen als Gesellschafterin ausscheide, ihr Bruder das Unternehmen allein fortführe und der Klägerin…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Die Annahme des Berufungsgerichtes, zwischen der beklagten Partei und ihrem Geschäftsführer sei eine Vereinbarung vorgelegen, wonach die geschuldeten Umsatzprovisionen gleichsam nur nach Möglichkeit oder Tunlichkeit zur Auszahlung gelangen, findet weder in einem Vorbring…