Spruch Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Revision der klagenden Partei Folge gegeben und das angefochtene Urteil, welches in seinem klagsabweislichen Teil als unangefochten unberührt bleibt, in seinem klagsstattgebenden Ausspruch dahin abgeändert, daß dieser wie …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin - eine Kapitalgesellschaft mit dem Sitz in Curacao auf den Niederländischen Antillen - ist eine ständige Klientin der T*** E*** I*** (im folgenden "T***" genannt) - einer amerikanischen Aktiengesellschaft mit dem Sitz in McLean im Bundesstaat Virginia - und wurde v…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten aus dem nicht ausdrücklich geltend gemachten Revisionsgrund des § 503 Abs 1 Z 4 ZPO mit dem Antrag auf Urteilsaufhebung, hilfsweise auf Abänderung des Urteiles im Sinne einer gänzlichen Klagsabweisung, richtet sich gegen den bestätigenden Teil der Berufungsentscheidung. Es…