Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und in der Sache dahin erkannt, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 8.028,90 (darin S 729,90 an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Berufungs…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Zahlung von S 261.000,-- s.A. Er bringt vor, der Beklagte habe beabsichtigt, im Rahmen seines Handelsgewerbes als Gastwirt vom 5. bis 9.Juni 1985 auf der Donauinsel ein Fest zu veranstalten, das ein Musik- und Unterhaltungsprogramm bieten sollte. Der Bekl…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist berechtigt. Der Kläger behauptet, dem Vorbringen des Beklagten lasse sich eine Anfechtungserklärung nicht entnehmen. Darüber hinaus sei das Scheitern des Festes auf Umstände zurückzuführen, die sich in der Sphäre des Beklagten, der zumindest Mitveranstalter gewesen sei, ereignet hätte…