JudikaturJustizRS0017493

RS0017493 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Mai 2013

Wie ein von einer Person allein getragener Aufwand für die nach § 31 Abs 2 WRG erforderlichen Maßnahmen zwischen ihr und den anderen Ersatzpflichtigen aufzuteilen ist, ergibt sich aus den Grundsätzen des § 896 ABGB.

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