JudikaturJustizRS0017480

RS0017480 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2005

Die Entscheidung SZ 37/8 unterscheidet nicht zwischen Vertragsinhalt und Geschäftsgrundlage, wenn sie davon spricht, daß Selbstverständliches ohne ausdrückliche Vereinbarung als Vertragsinhalt angesehen werden müsse. Was Vertragsinhalt ist, kann nicht Geschäftsgrundlage sein.

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