Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und in der Sache selbst zu Recht erkannt, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die Klägerin ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 42.037,20 (darin S 5.006,20 Umsatzsteuer und S 12.000,-- Barauslage…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei, ein Bauunternehmen, beantragte am 30.8.1989 bei der zuständigen Baubehörde die Bewilligung zur Errichtung von 34 Einfamilienhäusern bestimmter Typen auf im Eigentum eines Dritten stehenden Grundstücken. In der Niederschrift über die Bauverhandlung vom 4.9.…
Rechtliche Beurteilung Der von der beklagten Partei gegen diesen Beschluß des Berufungsgerichtes erhobene Rekurs ist berechtigt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Käufer eines Grundstückes nur dann als "Bauherr" anzusehen, wenn er a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluß nehmen kann,…