Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte hat dem Kläger die mit S 15.307,05 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.391,55 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: In ihrem schriftlichen Testament vom 19. August 1969 bzw. 3. Februar 1972 setzte Thekla T***, eine Schwester der Streitteile, die Beklagte als Alleinerbin ein. Thekla T*** verstarb am 20. Mai 1981. Noch an diesem Tage übergab der Kläger dem Notar Dr. F***, bei welchem sich das …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht gerechtfertigt. Als Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens rügt die Revisionswerberin, das Erstgericht und auch das Berufungsgericht hätten sich mit dem Umstand, daß der Kläger die Todfallsaufnahme, in welcher die Golddukaten und die drei Sparbücher angeführt seien, eigenhän…