Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.672,16 EUR (hierin enthalten 445,36 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Klägerin ist ein gemäß § 29 Abs 1 KSchG klagebefugter Verband. Die in Spanien ansässige Beklagte betreibt Online Handelsplattformen, auf denen sie als unabhängige Vermittlerin Flüge, Städtereisen, Pauschalreisen, Bahnreisen, Übernachtungen in Hotels und Mietwagen anbi…
Rechtliche Beurteilung [10] Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Zur internationalen Zuständigkeit : [11] Soweit die Beklagte auch in dritter Instanz auf dem Standpunkt steht, das Erstgericht sei international nicht zuständig, übersieht sie, dass sich die Vorinstanzen mit d ieser Prozesseinrede – zwar …