Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß das erstgerichtliche Urteil mit der Maßgabe wiederhergestellt wird, daß es zu lauten hat: "Die von der klagenden Partei im Konkurs der Gemeinschuldnerin C*****gesellschaft mbH, ***** angemeldete Forderung besteht …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom November 1989 bis 16.3.1992 bei der Gemeinschuldnerin als Fernfahrer tätig. Das Dienstverhältnis endete durch Arbeitgeberkündigung. Der Kläger legte regelmäßig monatlich, gelegentlich auch nach zwei Monaten, Spesenabrechnungen vor, die bis einschließlich Feb…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 879 Abs.1 ABGB ist ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig. Bei Verstößen gegen Gesetze, die dem Schutz der öffentlichen Ordnung dienen, ist die Rechtsfolge der Nichtigkeit eine absolute. Sie ist von Amts wegen wahrzunehmen und hat die Nichtigkeit des gesamten Gesch…