JudikaturJustizRS0016848

RS0016848 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. März 2012

Der Verstoß gegen ein ausländisches Verbotsgesetz ist dem Verstoß gegen ein inländisches Verbot im Sinne des § 879 ABGB nicht gleichzuhalten, es sein denn, es liegt ein entsprechender Inlandsbezug vor.

Entscheidungen
4