Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, dem Beklagten folgende Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen: 1./ die erstklagende Partei S 781,01 (darin S 130,17 Umsatzsteuer und keine Barauslagen); 2./ die Zweit- und Drittklägerin je S 3.514,55 (da…
Text Entscheidungsgründe: Die erstklagende Partei betreibt eine Sauna mit angeschlossener Bar. Die Zweit- und Drittklägerin waren oder sind registrierte Prostituierte. Die erstklagende Partei begehrt vom Beklagten die Bezahlung von S 72.700 sA. Hierauf entfallen S 17.000 auf das Entgelt für die Benützung…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Parteien ist nicht berechtigt. Soweit dies überblickt werden kann, hat sich der Oberste Gerichtshof mit der Frage, ob der Vertrag über die Erbringung sexueller Leistungen gegen Entgelt sittenwidrig ist, nicht befaßt. In der Entscheidung SZ 54/70, in der er den Anspruch ein…