JudikaturJustizRS0016828

RS0016828 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2014

Der Vertrag über die geschlechtliche Hingabe gegen Entgelt (hier geschlossen mit einer Prostituierten) ist unabhängig von der Rückforderung sittenwidrig. Dasselbe gilt für Verträge, die eine Teilnahme an Profit kommerzieller Ausbeutung der Sexualität bezwecken (hier: Benützung einer Sauna um die geschlechtliche Hingabe einer Prostituierten zu ermöglichen).

Entscheidungen
5