Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 2.608,50 EUR bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung (darin 434,75 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerinnen gehören zu einer Unternehmensgruppe, an deren Spitze ein Verein steht, der Alleingesellschafter der Erst und Drittklägerin sowie Mehrheitsgesellschafter der Zweitklägerin ist. Diese Unternehmensgruppe verschrieb sich seit ihrer Gründung 1989 als gemeinnützige und politis…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs der Klägerinnen , mit dem sie ihre Sicherungsanträge weiter verfolgen, ist mangels Rechtsprechung zu einem vergleichbaren Sachverhalt zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Bereits im Rekursverfahren beschränkten die Klägerinnen ihr Vorbringen zur Stützung der geste…