Spruch Soweit sich die Revisionsrekurse gegen die Bestätigung der Abweisung des Ablehnungsantrags richten, werden sie als unzulässig zurückgewiesen. Im Übrigen werden die Beschlüsse der Vorinstanzen aus Anlass der Revisionsrekurse aufgehoben. Die Rechtssache wird insoweit zur Ergänzung des Verfahrens und n…
Text Begründung: Die derzeit vier und zwei Jahre alten Minderjährigen entstammen der Ehe ihrer Eltern, die mit ihnen im März 2017 von T***** in den Bezirk B***** übersiedelt sind. Der Vater ist im Privatkonkurs und nicht erwerbstätig, derzeit ist ein Verfahren zur Gewährung der Invaliditätspension anhäng…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionsrekurse sind unzulässig, soweit sie die Entscheidung über die Ablehnung der Sachverständigen betreffen, im Übrigen sind sie zulässig, weil den Entscheidungen der Vorinstanzen der Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs gemäß § 66 Abs 1 Z 1 iVm § 58 Abs 1 Z 2 AußStrG anhaf…