JudikaturJustizRS0016342

RS0016342 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 2020

Ist der Kauf einer Wohnung nichtig, so ist als Rückabwicklungsanspruch dem Verkäufer ein Benützungsentgelt zu bezahlen. Dabei kommt es darauf an, wie lange eine Wohnungsbenützung dem Käufer zuzurechnen ist. Eine solche Zurechnung ist jedenfalls von dem Zeitpunkt an auszuschließen, in dem der Käufer dem Verkäufer vorbehaltlos die Rückstellung der Wohnung angeboten und der Verkäufer dies ausgeschlagen hat.

Entscheidungen
7