JudikaturJustizRS0016205

RS0016205 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2022

Umstände, die ein Verschulden des Irrenden begründen, schließen die Annahme aus, dass der Irrtum durch den anderen Teil veranlasst worden sei (Gschnitzer in Klang 2 Auflage IV/1 S 118).

Entscheidungen
12