Spruch Der Rekurs wird zurückgewiesen. Die erstbeklagte Partei hat die Kosten ihrer Rekursbeantwortung selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die Erstbeklagte ist die Mutter des Klägers und der Zweit- und Drittbeklagten. Die Parteien sind je zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1680 Grundbuch ***** M*****, die in gekoppelter Bauweise mit zwei Wohnobjekten und mehreren Hofnebenobjekten verbaut ist. Die Erstbekla…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist jedoch mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 519 Abs 2 iVm § 502 Abs 1 ZPO unzulässig. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes kann der unbedingte Teilungsanspruch eines Miteigentümers im Hinblick auf die Regelung des § 831 ABGB auch kraft P…