RS0015464 – OGH Rechtssatz
RS0015464 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Betrifft ein Formmangel nur eine von mehreren selbständigen Verfügungen in einer letztwilligen Erklärung, so hat dies Formungültigkeit der mangelfreien Verfügungen nicht zur Folge.