Spruch Nach § 778 ABGB. kommt es auf die Lage des Einzelfalles an. Die geleisteten Dienste und die dafür als Vermächtnis ausgesetzte Belohnung brauchen nicht gleichwertig zu sein; das Vermächtnis bleibt auch bei einem auffallenden Mißverhältnis zwischen den Diensten und der Belohnung wirksam. Entscheidung…
Text Die Klägerin begehrte die Feststellung, daß das Kodizill des am 17. Juni 1965 verstorbenen Josef O. vom 1. Juni 1961, in welchem ihr der Erblasser als Dank für geleistete Dienste einen Betrag von 90.000 S, zahlbar in 10 gleichen und wertgesicherten Jahresraten vermacht hatte, rechtsgültig sei. Die B…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Nach § 778 ABGB. werden letztwillige Anordnungen eines kinderlosen Erblassers, der nach der Erklärung seines letzten Willens einen Noterben erhält, für den keine Vorsorge getroffen ist, mit gewissen Ausnahmen zur Gänze entkräftet. Eine dieser Ausnahmen betrifft die zur…