Spruch Die ausdrückliche Erwähnung des nachgeborenen Noterben genügt zur Hintanhaltung der Entkräftung letztwilliger Anordnungen gemäß § 778 ABGB. Entscheidung vom 20. Februar 1968, 8 Ob 36/68. I. Instanz: Landesgericht Innsbruck; II. Instanz: Oberlandesgericht Innsbruck.…
Text Die Erstklägerin ist die Witwe des am 18. Juli 1964 verstorbenen Stefan P. Die Zweitklägerin ist dessen am 25. September 1964 geborene eheliche Tochter. Stefan P. hinterließ eine am 7. April 1964 errichtete letztwillige Anordnung, mit der er seinen geschlossenen Bauernhof seinem außerehelichen Sohn,…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Wird von den Feststellungen der Vorinstanzen ausgegangen, dann ist den Vorinstanzen auch darin beizupflichten, daß die für die Ungültigkeit einer letztwilligen Anordnung im § 572 ABGB. geforderten Voraussetzungen nicht vorliegen. Den Klägerinnen kann auch nicht darin …