RS0015352 – OGH Rechtssatz
RS0015352 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das Zerreißen eines Testaments als Ergebnis einer durch Wahnvorstellungen krankhaft veränderten Willensbildung stellt daher keinen gültigen Widerruf dar.
RS0015352 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das Zerreißen eines Testaments als Ergebnis einer durch Wahnvorstellungen krankhaft veränderten Willensbildung stellt daher keinen gültigen Widerruf dar.