RS0015337 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Erbeinsetzung unter der aufschiebenden Bedingung des gleichzeitigen Ablebens von Eheleuten ist zulässig. Darin ist keine bewußt unmögliche Bedingung gelegen.
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Die Erbeinsetzung unter der aufschiebenden Bedingung des gleichzeitigen Ablebens von Eheleuten ist zulässig. Darin ist keine bewußt unmögliche Bedingung gelegen.