Spruch Kein Geständnis des Ehebruches im Sinne des § 543 ABGB. ist die bloße Nennung des außerehelichen Vaters durch die Kindesmutter in einem ein minderjähriges Kind betreffenden Pflegschaftsverfahren. Entscheidung vom 14. Oktober 1959, 6 Ob 276/59. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; …
Text Am 28. März 1950 beantragte die Beklagte zu 3 P 196/53 des Bezirksgerichtes Döbling, Franz A. als außerehelichen Vater der am 5. Oktober 1948 geborenen mj. Gertrude F. zu verhalten, für die Minderjährige einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 15% seines Reingewinnes zu leisten sowie für den Fall se…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Wie schon das Erstgericht richtig erkannt hat, bedarf § 543 ABGB. einer einschränkenden Auslegung. Schon bei der Redaktion des ABGB. wurden Bedenken gegen diese Gesetzesstelle rege. Es wurde die Streichung der Bestimmung mit dem Hinweis verlangt, daß die Erbunfähigkeit…