RS0015308 – OGH Rechtssatz
RS0015308 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Auslegung der Testamentsanordnung, einer bestimmten Person "den Lebensabend nach bestem Können gut und schön zu gestalten". Zuweisung von Wohnräumen und Zahlung einer Rente im Rahmen eines Unterhaltslegates.