RS0015277 – OGH Rechtssatz
RS0015277 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Gegenstand des Vermächtnisses kann auch eine Sache sein, die im Eigentum des Erben steht ( hier: letztwillige Begründung eines Wohnungsrechtes an einer auf den Todesfall geschenkten Liegenschaft).