Spruch Zur körperlichen Übergabe nach § 451 ABGB. genügt, daß der Gläubiger die verpfändete bewegliche Sache mit Wissen und Willen des Pfandgebers in Verwahrung nimmt. Durch vorübergehende Überlassung des Pfandgegenstandes an den Pfandgeber unter der von letzterem übernommenen Verpflichtung zur Rückstellu…
Text Der auf Rückstellung von drei Bocchara Teppichen gerichteten Klage hat das Erstgericht mit Urteil vom 23. April 1951 stattgegeben und seine Entscheidung damit begrundet, Kläger habe dem Beklagten ein Darlehen in der Höhe von 20.000 S, u. zw. von 18.000 S am 9. August 1949 und von 2000 S am 29. Septe…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Im Rahmen des Revisionsgrundes nach § 503 Z. 4 ZPO. wendet sich der Beklagte dagegen, daß eine Pfandrechtsbegründung schon dann vorliege, wenn der Gläubiger auf irgend welche Weise in die Gewahrsame von Gegenständen gelangt sei, die verpfändet worden seien. Die Unterge…