JudikaturJustizRS0015171

RS0015171 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Juni 1961

Wer einen Kraftwagen zum Pfand nimmt, muß sich mit den Gewohnheiten des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vertraut machen. Diese verlangen aber sowohl beim Kauf als auch bei der Pfandnahme die Einsicht in den Kraftfahrzeugbrief, der allein für das Eigentumsrecht am Kraftwagen maßgebend ist. Es genügt hiefür nicht der Zulassungsschein und noch weniger ein Grenzübertrittsschein.