RS0015137 – OGH Rechtssatz
RS0015137 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wenn der Verkäufer bei Abschluß des Kaufvertrages nicht entsprechend aufklärt, darf der Käufer auch ohne Einsicht in das Grundbuch voraussetzen, daß der ihm gegenüber als Verkäufer Auftretende verfügungsberechtigter Eigentümer des Grundstückes sei.