Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagenden Parteien sind schuldig, den beklagten Parteien die mit 892,89 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin enthalten 148,82 EUR an USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Strittig ist der Bestand einer 1940 vereinbarten Grunddienstbarkeit, mit der den jeweiligen Eigentümern der beiden unterhalb liegenden Grundstücke 124 und . 31 (nunmehr den Beklagten) das Recht eingeräumt wurde, für Zwecke der erforderlichen Reparaturen „der Gebäulichkeiten“ auf Grundstü…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist ungeachtet des nicht bindenden Ausspruchs des Berufungsgerichts nicht zulässig , weil es den Klägern nicht gelingt, eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO aufzuzeigen. Das ist wie folgt kurz zu begründen (§ 510 Abs 3 ZPO): 1. Eine relevante Mangelhaftigkeit des B…