JudikaturJustizRS0014990

RS0014990 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 2010

Über die Frage der Erbunwürdigkeit kann nur im Prozesswege entschieden werden; die Einstellung des Strafverfahrens oder der Freispruch sind für das Zivilgericht nicht präjudiziell.

Entscheidungen
4