JudikaturJustizRS0014986

RS0014986 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juli 2008

Bei Feststellung der Erbunwürdigkeit oder Einschränkung der Unterhaltspflicht des Vaters auf den notdürftigen Unterhalt, entscheidet der Zivilrichter über die Qualifikation der Straftat auf Grund freier Beweiswürdigung, solange kein bindender Schuldspruch des Strafgerichtes vorliegt.

Entscheidungen
2