JudikaturJustizRS0014967

RS0014967 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Mai 1969

§ 543 ABGB. findet auch Anwendung auf Testament zugunsten der langjährigen Lebensgefährtin, das lange nach der Scheidung erreichtet wurde und nach dieser erworbenes Vermögen zum Gegenstand hat ( abweichend von Klang-Komm. ).