RS0014967 – OGH Rechtssatz
RS0014967 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
§ 543 ABGB. findet auch Anwendung auf Testament zugunsten der langjährigen Lebensgefährtin, das lange nach der Scheidung erreichtet wurde und nach dieser erworbenes Vermögen zum Gegenstand hat ( abweichend von Klang-Komm. ).