Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei die Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen, und zwar die erstbeklagte Partei in der Höhe von 245,10 S und die zweit und drittbeklagte Partei im Betrag von je 367,6…
Text Entscheidungsgründe: Der bei der Klägerin pflichtversicherte Franz S***** hat als Mitfahrer des von Johann K***** gelenkten Kombi Kraftwagens der A***** AG am 30. 11. 1960 einen Verkehrsunfall erlitten, als dieser Kraftwagen auf den Anhänger des Lastkraftwagenzugs der Transportgesellschaft B*****…
Rechtliche Beurteilung Zum Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO: Unter Punkt 2 des Abschnitts I der Revisionsschrift werden Feststellungsmängel gerügt. Bei der Erledigung der Rechtsrüge (§ 503 Z 4 ZPO) wird dargelegt werden, dass derartige Mängel nicht gegeben sind, vielmehr die vorinstanzlichen Feststellungen ausreiche…