Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 15.738,95 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 1.254,45 S an USt und 1.940,00 S an Barauslagen) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger stellt das Hauptbegehren auf Aufhebung des mit dem Beklagten am 22. 4. 1980 über die Liegenschaft EZ 5166 KG ***** (Einfamilienhaus samt Garage) abgeschlossenen Kaufvertrags und das Eventualbegehren auf Zahlung eines Betrags von 300.000 S sA. Er bringt vor, der Beklag…
Rechtliche Beurteilung Unter dem Revisionsgrund des § 503 Abs 1 Z 3 ZPO wirft der Kläger dem Berufungsgericht vor, die Schräglage des Fußbodens betrage nach seinen Feststellungen in verschiedenen Räumen des Hauses zwischen 0,5 cm bis 1,5 cm, wogegen nach dem Sachverständigengutachten, auf das sich diese Feststellungen grü…