JudikaturJustizRS0014944

RS0014944 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2016

In Abstimmung mit den Gewährleistungsbestimmungen, insbes mit jene der §§ 923 und 932 ABGB, sind solche Eigenschaften "Inhalt der Erklärung", die üblicherweise bei entsprechenden Geschäften vorausgesetzt werden, so wie solche, die besonders bedungen werden.

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