Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 17.112,15 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.555,65 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit schriftlichem Kaufvertrag vom 21. Dezember 1984 verkaufte die Klägerin als grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 678 des Grundbuches über die KG Gießhübl, bestehend aus dem Grundstück 229/2, diese an die Beklagte zum Kaufpreis von S 2,050.000,--, hievon S …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Beklagte beharrt nach wie vor auf ihrem Rechtsstandpunkt, die Klägerin habe durch die seitens der I*** als ihre abschlußberechtigte Vertreterin abgegebene Zusage einer bestimmten Bebauungsdichte der Liegenschaft ihren Irrtum über eine wesentliche Eigenschaft de…