Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 16.221,15 (darin S 1.474,65 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin die Zahlung ihres bis Ende November 1986 fällig gewordenen restlichen Entgelts in Höhe von S 419.418,-- brutto und S 9.669,13 netto je sA und die Feststellung, daß ihr Dienstverhältnis zur Beklagten ungeachtet der Aufkündigung übe…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Mängelrüge ist vorerst entgegenzuhalten, daß Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde, nicht mit Revision geltend gemacht werden können (SZ 22/106; EFSlg. 49.387 ua). Ergänzend ist auszuführen, daß die mit Vorsta…