JudikaturJustizRS0014715

RS0014715 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. August 2022

Auf den Schutz seines Vertrauens auf einen äußeren Tatbestand kann man sich nicht berufen, wenn sich die Beschränkung der Vertretungsmacht des Bürgermeisters schon aus dem Gesetz ergibt.

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