Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Berufungsurteil wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.846,56 EUR (darin 307,76 EUR USt) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens sowie die mit 1.531,68 EUR (darin 204 …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war als diplomierter Assistent für physikalische Medizin seit 1. 10. 1987, seit 1989 unbefristet, bei der beklagten Gemeinde als Rechtsträgerin eines Krankenhauses beschäftigt. Nach dem Dienstvertrag finden auf das Dienstverhältnis die Bestimmungen des Salzburger Gem…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig; sie ist auch berechtigt. 1.1. Die beklagte Gemeinde kann das Dienstverhältnis mit dem Kläger, das mehr als 15 Jahre gedauert hat, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 5 Monaten mit dem Ablauf eines Kalendermonats schriftlich unter Angabe der Gründe kündigen (§§ 116 A…