JudikaturJustizRS0014707

RS0014707 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Februar 2022

Eine Schuld ist auch dann als bestimmt anzusehen, wenn sie der möglichen billigen Ermittlung des anderen Teiles anheimgestellt wurde. In einem solchen Falle muß aber die Art der Ermittlung vertraglich festgelegt sein.

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