JudikaturJustizRS0014699

RS0014699 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. August 2022

Im Sinn des § 867 ABGB kommt es bei der Frage der Gültigkeit eines von einer Gemeinde abgeschlossenen Vertrages entscheidend auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung an. Auch einer Gemeinde gegenüber kann man sich auf das Prinzip des Vertrauens auf den äußeren Tatbestand berufen, sofern man sich auf ihn bei Anwendung gehöriger Aufmerksamkeit verlassen durfte. Wer mit einer Gemeinde einen Vertrag abschließt, muss die für ihre Willensbildung geltenden öffentlich - rechtlichen Beschränkungen beachten und auch dann gegen sich gelten lassen, wenn er sie nicht gekannt haben sollte (ähnlich SZ 25/96). Die Entscheidung vom 01. 04. 1953, 2 Ob 233/53, JBl 1954,18 kann in ihrer allgemeinen Form nicht aufrecht erhalten werden.

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