Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte ist schuldig, den klagenden Parteien die mit S 2.392,89 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (einschließlich S 398,81 USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die kündigenden Parteien behaupten in ihrer auf § 30 Abs 1 Z 4 erster Fall MRG gestützten Aufkündigung, der Beklagte bewohne mit seiner Ehefrau eine Hausbesorgerwohnung, nicht aber die aufgekündigte Mietwohnung; in dieser wohne nur mehr sein Sohn, der aber nicht eintrittsberecht…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht gerechtfertigt. Der Beklagte behauptet selbst gar nicht, daß sich die Kläger vertraglich - sei es gegenüber ihren Rechtsvorgängern oder unmittelbar ihm gegenüber - zur Duldung der Weitergabe der Wohnung durch ihn verpflichtet hätten, sodaß seine Ausführungen übe…